Das Bank- und Kapitalmarktrecht steht im Mittelpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Mänz. Er berät Bankkunden und Kreditinstitute in sämtlichen Sachverhaltskonstellationen. Für die Interessen seiner Mandanten tritt er gerichtlich und außergerichtlich und grundsätzlich bundesweit ein.
Seit einigen Jahren hat sich als ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei die Geltendmachung der Ansprüche von Fluggästen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 (Fluggastrechteverordnung) herauskristallisiert. Verspätung und Annullierung von Flügen sind für Urlauber immer öfter ein Ärgernis. In solchen Fällen ist Rechtsanwalt Mänz beispielsweise gegen die Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa, Air Berlin, Eurowings und SunExpress erfolgreich vorgegangen.
Haben Sie rechtliche Fragen zu einem anderen Bereich des Zivilrechts? Auch dann können Sie sich selbstverständlich sehr gerne an den Kanzleiinhaber wenden.