Marcel Mänz ist in der Finanzbranche zu Hause. Seit dem Jahr 1993 betätigte er sich in einer international agierenden Großbank, einer rheinischen Großsparkasse, einer Einrichtung zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung und bei einem Payment Service Provider. Aktuell arbeitet Rechtsanwalt Mänz als Gruppenleiter Recht und zugelassener Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) in der Rechtsabteilung einer deutschen Universalbank mit Sitz in Frankfurt am Main.

Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und einer Tätigkeit als Kundenberater studierte er an der Fachhochschule Köln mit den Schwerpunkten betriebliche Steuerlehre und Finanzwirtschaft. Unmittelbar nach seinem erfolgreichen Abschluss zum Diplom-Betriebswirt (FH) nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften auf.

Seine juristische Ausbildung beendete Rechtsanwalt Mänz im Jahr 2007. Seitdem ist er als Jurist in der Rechtsabteilung eines Kreditinstituts tätig. Darüber hinaus erlangte er die Zulassung als Rechtsanwalt und später die Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt). Seine Kanzlei betrieb er zunächst in Köln. Einem Wohnsitzwechsel im Jahr 2011 folgte die entsprechende Verlegung des Kanzleisitzes nach Sankt Augustin.

Rechtsanwalt Mänz hat erfolgreich an den Fachanwaltslehrgängen „Bank- und Kapitalmarktrecht“ und „Informationstechnologierecht“ teilgenommen.

Anfang November 2018 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln ihm gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen und seit Ende Juli 2021 darf er sich darüber hinaus als „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ bezeichnen.

Seit März 2019 ist der Kanzleiinhaber Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgänge (iuria GmbH) und Autor des Buchs „Zahlungsverkehr“, dessen Bearbeitung er mit der 4. Auflage übernommen hatte. Die 5. Auflage ist kürzlich im Hagener Wissenschaftsverlag erschienen.

Rechtsanwalt Mänz korrespondiert in deutscher, englischer und französischer Sprache.